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EMV

FAQ CE-Konformität

Ansprechpartner

Dipl.-Ing. (FH) Dennis Moschik
Tel. : +49 4103 18886 44
E-Mail: dennis.moschik@messtechniknord.de

Q : Wie bekommt man eine CE Konformitätserklärung?

Eine CE Konformitätserklärung in Bezug auf die EMV Anforderungen bekommt man nicht, sondern man erstellt diese als Hersteller, Inverkehrbringer oder Verantwortlicher selbst. Eine Vorlage kann man der Richtlinie 2014/30/EU des europäischen Parlaments und Rates aus dem Anhang IV entnehmen. Die aktuelle Richtlinie steht z.B. auf der EUR-Lex Seite zum freien Download zur Verfügung https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=CELEX%3A32014L0030.

Q : Was bedeutet CE Konformität?

Mit CE Konformität bezeichnet man die Übereinstimmung eines Produktes mit den Anforderungen zum Inverkehrbringen innerhalb der Europäischen Union. Die CE Konformität wird mit der Anbringung der CE-Kennzeichnung auf einem Produkt durch den Hersteller dargestellt. Die Anforderungen in Bezug auf EMV sind in Deutschland durch das Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (kurz: Elektromagnetische-Verträglichkeit-Gesetz EMVG) definiert. Das Gesetz steht frei zur Ansicht im Internet zur Verfügung https://www.gesetze-im-internet.de/emvg_2016/.

Q : Wann wir eine CE Konformitätserklärung benötigt?

Eine CE Konformitätserklärung wird immer Pflicht, wenn ein Produkt in den Anwendungsbereich einer EU Richtlinie oder Gesetz fällt, die oder das ein entsprechendes Konformitätsbewertungsverfahren sowie die CE Kennzeichnung fordert. Im Bereich EMV ist das innerhalb der EU die Richtlinie 2014/30/EU und innerhalb Deutschlands das Elektromagnetische-Verträglichkeit-Gesetz EMVG. Ausnahmen, für die keine CE Konformitätserklärung notwendig ist, sind in dem jeweiligen Dokument beschrieben.

Q : Wer darf eine CE Konformitätserklärung ausstellen?

Die Erstellung der Konformitätserklärung obliegt dem Hersteller, Inverkehrbringer oder dem Verantwortlichem des Produktes. Ein akkreditiertes Prüflabor erstellt daher in der Regel kein “CE-Zertifikat” oder eine CE Konformitätserklärung. Die Prüflabore erstellen Prüfberichte. In den Prüfberichten sind die Ergebnisse der notwendigen Prüfungen inklusive einer Konformitätsaussage enthalten. Auf Grundlage dieser Ergebnisse darf die Konformitätserklärung erstellt werden. Hier gilt laut EMVG das “Vermutungsprinzip”: Wenn alle Prüfungen, die in den anzuwendenden harmonisierten Normen und Richtlinien definiert sind, bestanden wurden, dann gilt das Produkt als “konform” im Sinne des Gesetzes und darf als solches “erklärt” werden.

Q : Wann benötige ich keine CE Konformitätserklärung?

Es gibt Produkte, die fallen nicht in den Anwendungsbereich der EMV Richtlinie 2014/30/EU. Nachfolgend (nicht abschließend) einige Beispiele:

  • Geräte die ausschließlich für den Einbau in eine bestimme ortsfeste Anlage bestimmt sind
  • Luftfahrzeuge, Kraftfahrzeuge, Schiffe, Bahnfahrzeuge und deren Komponenten
  • Militärische Fahrzeuge und Komponenten
  • Produkte die ausschließlich außerhalb der EU ihre Anwendung finden
  • Produkte bei denen eine Einhaltung und Prüfung der Richtlinie aufgrund physikalischer Eigenschaften nicht möglich ist
  • Erprobungs-, Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen

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